Gutachten

1. Begutachtung der Kraftfahreignung (Fahrtüchtigkeit)

Das Straßenverkehrsgesetzt (StVG) und die zugehörigen Verordnungen regeln die Erlaubnis zur Teilnahme am Verkehr auf öffentlichen Straßen. Bewerber um eine Fahrerlaubnis müssen die hierfür notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllen (FeV). Im Rahmen der ärztlichen Schweigepflicht können wir Ihnen eine anonyme Beratung zur Einschätzung der Fahrtüchtigkeit anbieten. Bei neurologischen oder psychischen Erkrankungen werden dabei schwerpunktmäßig die kognitive Leistungsfähigkeit in den Bereichen Aufmerksamkeit, Reaktionsfähigkeit und Konzentrationsfähigkeit sowie das allgemeine Verhaltensmuster beurteilt. Bei Bedarf erstellen wir verkehrsmedizinische Gutachten zur Vorlage bei Behörden und individuelle Behandlungspläne mit dem Ziel der Wiedererlangung der Fahrtauglichkeit.

2. Begutachtung für die Renten- und  Berufsunfähigkeitsversicherung

 Bei Begutachtungen für die Berufsunfähigkeitsversicherung erfolgt eine fachärztliche Stellungnahme zur Beurteilung der körperlichen, kognitiven und psychischen Funktionsstörungen (nach ICF) in Hinblick auf die Auswirkungen auf das spezifische Berufsbild. Fakultativ werden dabei ergänzende neuropsychologische Untersuchungen inklusive Beschwerdevalidierungsverfahren eingesetzt (siehe auch Psychometrische Diagnostik). 

3. Begutachtung für die Unfallversicherung

Im Rahmen der Begutachtung von Unfallfolgen erfolgt eine fachärztliche Stellungnahme zur Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) bzw. Gliedertaxe sowie ggfs. darüber hinausgehende Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit (Invalidität) außerhalb der Gliedertaxe.